Ob Trennung, WG-Auflösung oder Bankwechsel – irgendwann möchte fast jedes Paar oder jede WG das Gemeinschaftskonto schließen. Das Verfahren ist einfacher als befürchtet, birgt aber einige Fallstricke, die man kennen sollte.

Wer kann ein Gemeinschaftskonto kündigen?

Bei einem Oder-Konto (die Standardform bei deutschen Direktbanken) kann jeder Inhaber das Konto eigenständig kündigen – auch ohne die Zustimmung des anderen. Das ist der wesentliche Unterschied zum Und-Konto, bei dem beide unterschreiben müssen.

Praktisch bedeutet das: Wenn ihr euch trennt und keine Einigung erzielt, kann einer von euch das Konto alleine schließen.

Achtung: Kündigt einer das Konto gegen den Willen des anderen, müssen beide trotzdem noch offene Posten (z. B. einen negativen Saldo) gemeinsam bereinigen. Das Schuldverhältnis endet nicht automatisch mit der Kontoauflösung.

Schritt 1: Klärung vor der Kündigung

Bevor ihr das Konto schließt, solltet ihr folgende Punkte abarbeiten:

Finanziell:

  • Kontostand klären und ggf. aufteilen
  • Negativsaldo gemeinsam ausgleichen (beide haften gesamtschuldnerisch)
  • Alle laufenden Daueraufträge dokumentieren

Technisch:

  • Neue IBAN für alle Zahlungspartner besorgen
  • Alle Lastschriftmandate umstellen (Vermieter, Strom, Streaming, etc.)
  • Daueraufträge beim neuen Konto einrichten

Erst wenn diese Punkte erledigt sind, ist der richtige Zeitpunkt für die Kündigung.

Schritt 2: Daueraufträge und Lastschriften umstellen

Das ist der aufwendigste Teil. Geht eure letzten 3 Kontoauszüge durch und listet alle regelmäßigen Abbuchungen auf:

  • Miete (an Vermieter melden)
  • Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser)
  • Internet und Telefon
  • Streamingdienste (Netflix, Spotify, etc.)
  • Versicherungen
  • Fitnessstudio
  • Ratenzahlungen und Kredite
  • Arbeitgeber (Gehaltseingang)
  • Finanzamt (Steuererstattungen)

Meldet die neue IBAN mindestens 4 Wochen vor der geplanten Kontoauflösung. Für den Zeitraum der Umstellung empfiehlt sich ein Nachsendeauftrag – viele Banken bieten an, Zahlungseingänge noch einige Monate weiterzuleiten.

Schritt 3: Konto kündigen

Online (einfachste Methode)

Alle großen Direktbanken ermöglichen die Kündigung im Online-Banking oder per App:

  • C24: App → Kontoeinstellungen → Konto kündigen
  • ING: Online-Banking → Service → Kündigung beauftragen
  • DKB: Online-Banking → Einstellungen → Kontoauflösung
  • comdirect: Online-Banking → Service → Kündigung

Per Brief / Formular

Falls die Online-Option nicht verfügbar ist oder ihr eine Bestätigung wollt:

  1. Formlose schriftliche Kündigung oder Formular der Bank
  2. Unterschriften beider Kontoinhaber (auch wenn rechtlich nur einer nötig ist, verlangen manche Banken dies intern)
  3. Per Post oder E-Mail an den Kundenservice

Frist

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Monatsende. Die meisten Direktbanken akzeptieren aber eine sofortige Kündigung, wenn das Konto einen Saldo von 0 aufweist.

Was passiert mit offenen Beträgen?

SituationWas tun?
Positiver SaldoAufteilen und auf neue Konten überweisen
Negativsaldo (Dispokredit)Vor Kündigung ausgleichen – beide haften
Ausstehende LastschriftenWarten bis alle Buchungen abgeschlossen
Laufende KreditkartenabrechnungenKreditkarte erst nach letzter Abrechnung kündigen

Was passiert mit den Debitkarten?

Sobald das Konto geschlossen ist, werden alle dazugehörigen Karten automatisch gesperrt. Ihr müsst die physischen Karten in der Regel nicht zurückschicken, aber es empfiehlt sich, sie zu vernichten (zerschneiden).

Digitale Karten (Apple Pay, Google Pay) werden bei Kontokündigung ebenfalls automatisch deaktiviert.

Sonderfall: Trennung oder Streit

Wenn die Kündigung im Streit erfolgt, gilt:

  • Kein Partner kann alleine Geld abheben, wenn ihr das Konto als Und-Konto führt (selten, aber möglich)
  • Beim Oder-Konto kann jeder unilateral kündigen – aber auch unilateral Geld abheben (Risiko!)
  • Sichert euren Anteil am Guthaben, bevor ihr die Kündigung einreicht
  • Im schlimmsten Fall: Einfrierung des Kontos durch beide Parteien per gleichzeitiger Kündigungserklärung möglich, damit kein Inhaber alleine abräumt

Rechtlicher Hinweis: Bei größeren Beträgen oder unklaren Eigentumsverhältnissen solltet ihr anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Konto kündigen und neues eröffnen: So geht der Wechsel

Falls ihr nicht kündigt, weil ihr euch trennt, sondern weil ihr zu einer besseren Bank wechseln möchtet:

  1. Neues Konto eröffnen und vollständig einrichten
  2. Beide IBAN-Wechsel durchführen
  3. 2–4 Wochen altes Konto parallel laufen lassen
  4. Kontrollieren, dass alle Buchungen auf das neue Konto umgeleitet sind
  5. Erst dann das alte Konto kündigen

Der kostenlosen Kontowechselservice (EU-weit verpflichtend seit 2016) hilft bei Zahlungsverkehrskonten: Banken sind verpflichtet, Zahlungen auf das neue Konto weiterzuleiten und euch zu informieren, welche Zahlungspartner die alte IBAN noch nutzen.

Fazit

Eine Gemeinschaftskonten-Kündigung ist unkompliziert – der eigentliche Aufwand liegt in der Umstellung aller laufenden Zahlungen. Plant dafür mindestens 4 Wochen ein, klärt offene Salden vorab und nutzt den Wechselservice eurer Bank. Bei Trennungen gilt: Erst Guthaben sichern, dann kündigen.

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