Gemeinsam ein Depot eröffnen klingt einfach – ist es im Grunde auch. Aber es gibt einige Dinge, die Paare vorab wissen sollten: welche Broker überhaupt ein Gemeinschaftsdepot anbieten, wie die Steuer funktioniert und worauf man bei der Eröffnung achten muss.

Dieser Ratgeber beantwortet alle diese Fragen – kompakt, aktuell und ohne Bankenmodesprache.

Was ist ein Gemeinschaftsdepot?

Ein Gemeinschaftsdepot (auch: gemeinschaftliches Wertpapierdepot) ist ein Depot, das von zwei Personen gemeinsam geführt wird. Beide Inhaber haben vollständige Zugriffsrechte:

  • Wertpapiere kaufen und verkaufen
  • ETF-Sparpläne einrichten und anpassen
  • Dividenden und Gewinne verwalten
  • Wertpapiere übertragen oder das Depot auflösen

Es funktioniert wie ein Oder-Depot: Jeder Inhaber kann allein handeln, ohne die Zustimmung des anderen einholen zu müssen. Das macht es im Alltag praktisch, erfordert aber gegenseitiges Vertrauen.

Wer kann ein Gemeinschaftsdepot eröffnen?

Grundsätzlich jede Kombination aus zwei volljährigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland – also nicht nur Ehepaare, sondern auch unverheiratete Paare, Lebenspartner oder Eltern mit erwachsenen Kindern.

Welche Broker bieten ein Gemeinschaftsdepot an?

Nicht alle Broker in Deutschland unterstützen gemeinschaftliche Depots. Die meisten modernen Neobroker – darunter Trade Republic und Scalable Capital – bieten aktuell kein Gemeinschaftsdepot an.

Folgende Broker ermöglichen es:

BrokerDepotgebührOrdergebührETF-Sparpläne kostenlos
comdirect0 €ab 4,90 € + 0,25 % (min. 9,90 €)Ja (ca. 600)
DKB Broker0 €10 € (< 5.000 €), 15 € (< 20.000 €), 30 € darüberJa (alle)
Consorsbank0 €ab 4,95 € + 0,25 %Ja (500+)
Flatex0 €ab 5,90 € (Flat)Ja (ausgewählt)

Unser Tipp für die meisten Paare: Der DKB Broker überzeugt mit kostenlosen ETF-Sparplänen und klarer Gebührenstruktur (10 € Flat für Orders bis 5.000 €). Paare, die bereits ein comdirect-Girokonto haben, profitieren von der nahtlosen Kombination.

Steuerliche Vorteile des Gemeinschaftsdepots

Das ist der größte Vorteil gegenüber einem Einzeldepot: der doppelte Sparerpauschbetrag.

Sparerpauschbetrag verdoppeln

Jede Person in Deutschland hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (seit 2023, vorher 801 €). Das bedeutet: Kapitalerträge bis zu 1.000 € sind steuerfrei.

Bei einem Gemeinschaftsdepot können beide Inhaber diesen Betrag geltend machen:

  • Inhaber A: 1.000 € steuerfrei
  • Inhaber B: 1.000 € steuerfrei
  • Gesamt: 2.000 € steuerfrei pro Jahr

Zum Vergleich: Mit einem Einzeldepot sind nur 1.000 € pro Jahr steuerfrei.

Freistellungsauftrag richtig einrichten

Um den Sparerpauschbetrag zu nutzen, müssen beide Inhaber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag beim Broker einrichten. Dieser kann bis zu 2.000 € betragen. Wichtig: Der Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge darf 2.000 € nicht überschreiten (bei gemeinsamer Veranlagung als Ehepaar) – aber für unverheiratete Paare gelten hier andere Regeln.

Gewinne gleichmäßig aufteilen

Realisierte Gewinne aus dem Gemeinschaftsdepot werden steuerlich hälftig auf beide Inhaber aufgeteilt – unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat. Das kann in manchen Situationen vorteilhaft sein, sollte aber in der Steuererklärung korrekt angegeben werden.

Hinweis: Steuerregeln können sich ändern. Bei größeren Beträgen oder komplexen Situationen empfiehlt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.

Gemeinschaftsdepot eröffnen – Schritt für Schritt

Die Eröffnung läuft bei den meisten Brokern vollständig digital ab und dauert in der Regel 5–10 Werktage.

Schritt 1: Broker wählen

Entscheidet euch für einen der Broker, die Gemeinschaftsdepots anbieten (comdirect, DKB, Consorsbank, Flatex). Vergleicht die Ordergebühren und das ETF-Angebot je nach eurer geplanten Strategie.

Schritt 2: Antrag stellen

Der Antrag wird gemeinsam ausgefüllt. Beide Personen müssen:

  • Name, Adresse und Geburtsdatum angeben
  • Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) angeben
  • Wissen und Erfahrung mit Wertpapieren bewerten (gesetzlich verpflichtend)

Schritt 3: Legitimation beider Inhaber

Beide Personen müssen sich getrennt legitimieren – in der Regel per VideoIdent oder PostIdent. Manche Broker ermöglichen auch die Legitimation per eID (Online-Ausweisfunktion).

Schritt 4: Freistellungsauftrag einrichten

Nach der Eröffnung: Freistellungsauftrag über bis zu 2.000 € einrichten (oder aufteilen, falls ihr weitere Depots habt).

Schritt 5: Erste Sparpläne oder Käufe tätigen

Sobald das Depot aktiv ist, können beide Inhaber ETF-Sparpläne einrichten oder erste Käufe tätigen.

Vorteile und Nachteile im Überblick

Vorteile

  • Doppelter Sparerpauschbetrag (2.000 € steuerfrei statt 1.000 €)
  • Gemeinsame Strategie – beide sehen alle Transaktionen
  • Weniger Verwaltungsaufwand – ein Depot statt zwei
  • Kostengünstiger bei Brokern mit Depotgebühr
  • Transparenz über das gemeinsame Vermögen

Nachteile

  • Beide haften für alle Aktivitäten im Depot
  • Eingeschränkte Anbieterauswahl – viele Neobroker bieten es nicht an
  • Komplikationen bei Trennung – Aufteilung muss geregelt werden
  • Steuerliche Komplexität bei ungleichen Beiträgen oder Erbfällen

Gemeinschaftsdepot vs. zwei Einzeldepots

Wann ist welche Option besser?

Gemeinschaftsdepot ist besser, wenn…

  • Ihr eine gemeinsame Anlagestrategie verfolgt (z.B. gemeinsamer MSCI World ETF)
  • Ihr den doppelten Sparerpauschbetrag voll ausnutzen wollt
  • Ihr wenig Beratungsaufwand wollt

Zwei Einzeldepots sind besser, wenn…

  • Ihr sehr unterschiedliche Risikobereitschaft habt
  • Ihr finanzielle Unabhängigkeit bevorzugt
  • Ihr unterschiedliche Anlagestrategien verfolgt (z.B. einer aktiv, einer passiv)
  • Ihr euch nicht sicher über die gemeinsame Zukunft seid

Hybrid-Lösung: Manche Paare führen ein Gemeinschaftsdepot für gemeinsame Ziele (z.B. Altersvorsorge, Hauskauf) und zusätzlich je ein Einzeldepot für persönliche Investments. Das kombiniert die Vorteile beider Ansätze.

Was passiert mit dem Depot bei Trennung?

Das ist eine der häufigsten Fragen – und leider keine einfache.

Bei einer Trennung stehen mehrere Optionen offen:

  1. Depotübertrag auf zwei Einzeldepots: Die Wertpapiere werden hälftig auf zwei neue Einzeldepots übertragen. Ein Depotübertrag ist grundsätzlich kostenlos und löst keine Abgeltungssteuer aus, solange keine Verkäufe stattfinden.

  2. Verkauf und Aufteilung des Erlöses: Alle Wertpapiere werden verkauft, der Erlös aufgeteilt. Dabei fallen Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer auf realisierte Gewinne an.

  3. Einer übernimmt das Depot: Ein Inhaber übernimmt das gesamte Depot. Das ist nur möglich, wenn der andere Inhaber dem Übertrag zustimmt.

Wichtig: Bei Erbfällen gelten besondere Regeln. Im Todesfall geht der Depotanteil des Verstorbenen auf die Erben über – nicht automatisch auf den überlebenden Depotinhaber. Ein Testament kann hier wichtig sein.

Gemeinschaftsdepot und Girokonto kombinieren

Viele Paare fragen sich, ob Girokonto und Depot bei derselben Bank sein sollten. Die kurze Antwort: nicht zwingend – aber es ist oft praktisch.

Vorteile der Kombination:

  • Einfache Überweisung zwischen Konto und Depot
  • Einheitliches Online-Banking-Login
  • Manchmal Gebührenvorteile

Empfohlene Kombinationen:

  • DKB-Girokonto + DKB Broker: Ideal für kostenoptimierte Paare; klare Flat-Fee (10 € je Order bis 5.000 €), kostenlose ETF-Sparpläne
  • comdirect-Konto + comdirect-Depot: Bewährt, breites Angebot, Commerzbank-Netz

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Häufige Fragen

Kann ich das Depot bei einem Neobroker als Gemeinschaftsdepot führen?

Nein. Bekannte Neobroker wie Trade Republic, Scalable Capital oder Justtrade bieten aktuell keine Gemeinschaftsdepots an. Für ein Gemeinschaftsdepot sind comdirect, DKB, Consorsbank oder Flatex die richtigen Anlaufstellen.

Muss ich Dividenden aus dem Gemeinschaftsdepot in der Steuererklärung angeben?

Die Steuer wird in der Regel direkt vom Broker einbehalten (Abgeltungssteuer). Ihr müsst nur dann etwas tun, wenn ihr einen Freistellungsauftrag eingerichtet habt oder wenn ihr kirchensteuerpflichtig seid.

Kann ich ETF-Sparpläne im Gemeinschaftsdepot automatisieren?

Ja. Alle genannten Broker unterstützen automatische ETF-Sparpläne – auch im Gemeinschaftsdepot. Sparpläne können von jedem Inhaber eigenständig eingerichtet werden.

Was kostet ein Gemeinschaftsdepot im Vergleich zu einem Einzeldepot?

Die Depotgebühren sind identisch – alle genannten Broker bieten das Gemeinschaftsdepot ohne Aufpreis an. Nur die Ordergebühren fallen pro Trade an, unabhängig davon, ob es ein Einzel- oder Gemeinschaftsdepot ist.

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